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Aktuelle Gesetzeslage zum Dampfen

Beitrag aus Übersicht Aktuelles
30.09.2020 | Lesedauer: 10 Minuten

Anfang März berichteten wir von anstehenden Änderungen bei der Regulierung von E-Zigaretten & Liquids. Im Zuge dessen sind bei uns viele Fragen zu dem Thema eingegangen, die wir gerne zusammenfassend beantworten möchten.

Die neue Betrachtung von E-Zigaretten

Mit der kommenden Gesetzesänderung wird die juristische Sicht auf E-Zigaretten und Liquids deutlich ändern. Aktuell bezieht sich das Tabakerzeugnisgesetz ausschließlich auf Nikotinhaltige Produkte. Ab dem 01. Januar 2021 werden hierzu allerdings auch Nikotinfreie Produkte gezählt. Folglich gelten die nachfolgend genannten Gesetzesänderungen für alle Produkte, die Nikotin enthalten oder irgendwie sonst zum rauchen bzw. dampfen gedacht sind.

Auswirkungen auf die Werbung

Werbung für Tabakprodukte - und auch für E-Zigaretten - zu betreiben, ist schon seit Jahren auf eine geringe Anzahl an Kanälen beschränkt. Mit den kommenden Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz und dem einhergehenden Werbeverbot kommt jedoch ein Einschnitt, der für viele Händler ein großes Problem werden wird:

Werbung bei Facebook, Instagram & co. wird nahezu unmöglich. Da durch die neuen Änderungen beispielsweise auch Aromen (wohlgemerkt, nur reines Aroma ohne Nikotin) nicht mehr beworben werden dürfen, können wir euch beispielsweise nicht mehr auf unserer Facebookseite über neue Geschmacksrichtungen in unserem Sortiment informieren.

Weiterhin erlaubt bleiben redaktionelle Arbeiten, also beispielsweise Reviews zu Liquids oder anderen Produkten. Diese dürfen dann aber keine Werbung enthalten.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Sämtliche Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz treten Anfang nächsten Jahres in Kraft. Das Werbeverbot wird jedoch in bestimmten Schritten gestaffelt ausgeweitet:

  • Ab dem 01.01.2021 darf bei Filmvorstellungen in Kinos nur noch bei Filmen ab 18 Jahren Werbung für Tabakprodukte gezeigt werden
  • Ab dem 01.01.2022 dürfen Tabakprodukte nicht mehr mit Plakaten beworben werden
  • Ab dem 01.01.2023 tritt ein vollständiges Werbeverbot für Tabakerhitzer in Kraft
  • Ab dem 01.01.2024 folgt als letzte Phase die Aufnahme von E-Zigaretten in das Werbeverbot

Ausnahmen vom Werbeverbot

Neben den zahlreichen Einschnitten für die E-Zigarette birgt das Werbeverbot jedoch auch einige wenige positive Ausnahmen mit sich:

  • Große Warnhinweise zu Nikotin müssen nur noch auf Produkten angebracht werden, die auch tatsächlich Nikotin enthalten (also bspw. nicht mehr auf den Verpackungen von E-Zigaretten)
  • Die Mengenbegrenzung von 10ml für Nikotinhaltige Flüssigkeiten wird nicht auf Liquids ohne Nikotin ausgeweitet
  • Auch Basen bleiben von der Mengenbegrenzung unberührt und sind weiterhin in großen Abfüllmengen erhältlich

Interessant zu wissen: Nikotinhaltige Produkte wie Nikotinkaugummis oder -pflaster sind von dem Verbot nicht betroffen. 

Änderungen an den Produkten

Durch die Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz kommt es nicht nur hinsichtlich der Werbung, sondern auch bei der Entwicklung neuer Produkte zu Änderungen:

  • Neue Produkte unterliegen einer Registrierungspflicht. Hierzu gehört auch die 6-Monats-Frist, die zwischen der Anmeldung und dem Verkaufsstart von neuen Produkten liegen muss
  • Jedes Produkt zum Dampfen wie Aromen, Shake & Vapes oder Basen benötigen eine entsprechende Umverpackung und einen Beipackzettel

Was muss man als Dampfer zukünftig beachten?

Neben den Fragen zu den Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf den Handel haben uns auch zahlreiche Fragen erreicht, inwiefern das ganze Dampfer als Privatperson beeinflussen kann?

Dafür ist vor allem der Kontext eurer Aktivitäten wichtig. Postet ihr beispielsweise auf eurem Privaten Instagram Account zwischen euren anderen “normalen” Bildern einzelne Fotos von Liquids oder ähnlichem, erwarten euch keine Probleme. Geht es aber bei eurem Insta beispielsweise nur um Produktfotos, würden Bilder von Liquids in diesem Zusammenhang vermutlich als Werbung gelten - und unerlaubte Werbung für Tabakerzeugnisse kann sehr teuer werden.