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E-Zigarette Werbeverbot tritt in Kraft – was nun?

Beitrag aus Aktuelles
25.08.2022 | Lesedauer: 10 Minuten

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Anbieter für E-Zigaretten keine Online-Werbung mehr für ihre Produkte betreiben. Das hat der Bundestag im Rahmen des “Tabakerzeugnisgesetzes” bzw. des “Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes” (Art. 1 Nr. 2 des 2. ÄndG TabakerzG) beschlossen. Dazu gehören unter anderem auch Social-Media-Plattformen wie Instagram, YouTube, Facebook, etc. Was bedeutet das nun für den Verkauf von E-Zigaretten und Zubehör? Und wie wirkt sich das Werbeverbot auf den Handel aus? Alle wichtigen Informationen zum Thema findest du in diesem Beitrag!

Welche Werbung für E-Zigaretten wurde verboten und wieso?

Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse im Radio, Fernsehen und Zeitschriften gilt in Deutschland bereits länger. Ab dem 1.01.2022 folgt auch die Außenwerbung auf Plakaten, Litfaßsäulen und Haltestellen. Auch im Kino darf Zigarettenwerbung nur noch vor Filmen laufen, die ab 18 Jahren sind. Bereits jetzt ist die Online-Werbung für sämtliche Tabakerzeugnisse untersagt. Dazu zählen auch die E-Zigarette, Nachfüllbehälter und Tabakerhitzer. Dieses Werbeverbot ist am 1.01.2021 in Kraft getreten. Schritt für Schritt sollen dann auch die elektronischen Zigaretten keine Werbeflächen im öffentlichen Raum mehr erhalten. Für Tabakerhitzer gibt es eine Schonfrist bis zum 1.01.2023, für E-Zigaretten bis zum 1.01.2024. 

Tabakhändler und Verkäufer sowie Vertreiber von E-Zigaretten dürfen ihre Produkte nur noch vor dem eigenen stationären Handel bewerben, d.h. im eigenen Schaufenster sowie auf Kundenstoppern. Die Verteilung von Gratisproben von beispielsweise E-Liquids auf Festivals und anderen öffentlichen Veranstaltungen sind mit sofortiger Wirkung verboten. Auch bei Gewinnspielen dürfen Produkte fürs Dampfen nicht mehr ausgespielt werden. Warum die E-Zigarette vom TabakerzG genauso gehandhabt wird, wie die herkömmliche Tabakzigarette, und was es für den Verkauf bedeutet, erfährst du im Folgenden.

Gründe für das Werbeverbot der E-Zigarette

In Deutschland sterben, laut der Bundesärztekammer, jährlich ungefähr 120.000 Menschen durchs Rauchen. Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, härter durchzugreifen. Die Werbeverbote waren lange geplant und sind nun beschlossene Sache. Doch warum trifft es die E-Zigarette genauso hart wie die Tabakzigarette?

Trotz des 7. Alternativen Drogen- und Suchtberichts und des daraus resultierten Positionspapiers, das den Konsum von E-Zigaretten als hilfreiches Mittel zur Rauchentwöhnung ansieht, wird die E-Zigarette selbst als suchterregendes Konsumgut von der WHO und Politik verdammt. Die bunten und fruchtigen E-Liquids würden Jugendliche dazu verleiten, überhaupt erst mit dem Dampfen anzufangen, wodurch der Sprung zur Tabakzigarette nur noch ein Geringer wäre.

Auch wenn der Umstieg zur E-Zigarette nachweislich besser als Mittel zur Rauchentwöhnung funktioniert als herkömmliche Mittel, wie Nikotinpflaster und -kaugummis, gäbe es zu wenige Erkenntnisse und Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Auswirkungen der E-Zigarette. Daher gilt sie trotz der geringeren Mengen an Schadstoffen als gesundheitsschädlich. 

Zudem hat der Ruf der E-Zigarette durch negative Schlagzeilen aus den USA weiter gelitten. Im Jahr 2019 kam es vermehrt zu Todesfällen und Lungenerkrankungen durch den Konsum von E-Zigaretten. Herausgestellt hat sich allerdings nach kurzer Zeit, dass die Betroffenen allesamt gepanschte E-Liquids illegal erworben hatten und es beim Dampfen zu der toxischen Reaktion kam. In Deutschland sowie in der EU unterliegen alle Produkte strengen Richtlinien und müssen vom Hersteller bzw. Verkäufer eingehalten und vorgelegt werden. 

Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, geht es bei dem Werbeverbot darum, die Menschen von der Zigarette wegzubekommen, egal ob Tabak, E-Zigarette, mit oder ohne Nikotin. Daher gilt das Werbeverbot auch für nikotinfreie Erzeugnisse

Was bedeutet das Werbeverbot für den E-Zigaretten-Handel?

Wie bei allen Konsumgütern – seien es Pflegeprodukte, Lebensmittel oder Kleidung – ist die Werbung auch bei der E-Zigarette wichtig für die Informationsverbreitung und auch Aufklärung zum Produkt. Befürworter der elektronischen Zigarette sehen das Werbeverbot zurecht kritisch und sind alarmiert. Denn das Verbot bedeutet auch weniger Aufklärung zur rauchfreien Alternative und somit auch weniger Menschen, die die E-Zigarette zum Ausstieg nutzen können. Dadurch, dass das Werbeverbot für die E-Zigarette gleichermaßen gilt, wie für die Tabakzigarette, werden beide “in denselben Topf” geworfen. Das erweckt den Eindruck, dass Rauchen und Dampfen gleichsam schädlich seien.

Trotzdem können Vaper erstmal aufatmen, denn der Verkauf von E-Zigaretten sowie E-Liquids und Zubehör geht weiter, wie bisher – und das sowohl im stationären Handel als auch online.

Nach der Tabakerzeugnisverordnung unterliegt jeder Tabakhändler und Importeur einer Mitteilungs- und Kennzeichnungspflicht. Das gilt auch für E-Zigaretten, ihre Behältnisse und E-Liquids. Es müssen Angaben zu Inhaltsstoffen, deren Nikotingehalt und der Nikotinabgabe pro Ausstoß sowie Warnhinweise hinsichtlich drohender Abhängigkeit sowie zum Jugendschutz gemacht werden. Solange dies eingehalten wird, bleibt der Verkauf unproblematisch. 

Quelle

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw27-de-tabakerzeugnisgesetz-701734

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/113289/Umfassendes-Werbeverbot-fuer-Tabakprodukte-soll-ab-2022-kommen