Ende Dezember letzten Jahres berichteten wir über das kommende Werbeverbot für E-Zigaretten. Aktuell stehen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen an diesem Verbot im Raum, deren Umsetzung die gesamte E-Zigaretten Branche noch weiter belasten würden. Hierzu liegt ein Gesetzesentwurf vor, indem die geplanten Änderungen zusammengefasst werden. Alle Infos zu den neuen Regulierungen findest du in diesem Beitrag.
Übersicht der wichtigsten Fakten zum Gesetzesentwurf
Die zusammengetragenen Punkte basieren auf dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (Bearbeitungsstand 28.02.2020) - etwaige Änderungen könnten daher noch eingebracht werden. Beim aktuellen Stand würden folgende Änderungen und Neuerungen auf uns zukommen:
- Nikotinhaltige und nikotinfreie Produkte sollen aus juristischer Sicht gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass das Tabakerzeugnis Gesetz auch für Liquids gelten würde, die kein Nikotin enthalten. Folglich würden auch für Nikotinfreie Liquids das Werbeverbot und die Regulierungsmaßnahmen gelten.
- Das Werbeverbot soll ausgeweitet werden und würde dadurch auch Kino- und Außenwerbung im Allgemeinen beinhalten. Ausgenommen ist die Werbung an Außenflächen von Geschäftsräumen des Fachhandels.
- Das Kostenlose verteilen von E-Zigaretten & Liquids außerhalb von Geschäftsräumen des Fachhandels soll verboten werden. Das bedeutet, dass Hersteller beispielsweise nicht mehr kostenlose Proben an YouTuber schicken dürften.
- Die Kostenlose (gewerbsmäßige) Abgabe und Ausspielung von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten und Nachfüllbehältern soll verboten werden. Dies würde bedeuten, dass Händler und Influencer keine Gewinnspiele mehr veranstalten dürften.
Es gibt jedoch auch einige erwähnenswerte Punkte, die tatsächlich positiv wären:
- Die großen Warnhinweise müssen nur noch dann auf Verpackungen angebracht werden, wenn das enthaltene Produkt auch wirklich Nikotin enthält. Dadurch würden beispielsweise die Hinweise auf den Verpackungen von E-Zigaretten entfallen.
- Die Mengenbegrenzung von 10ml soll auch künftig nur für Liquids mit Nikotin gelten.
- Basen sollen weiterhin in großen Abfüllmengen erhältlich sein.
Wann kommen die Änderungen?
Bis jetzt handelt es sich bei den geplanten Änderungen lediglich um einen Gesetzesentwurf. Der Entwurf wurde bisher noch nicht auf seine Rechtskonformität geprüft und auch eine Abstimmung zu dem Entwurf steht noch aus. Deshalb sollten dich die in dem Entwurf enthaltenen Punkte nicht sofort in Panik versetzen - aber auch nicht völlig kaltlassen. Denn diese Entwicklung zeigt, dass die Politik die E-Zigarette immer noch als “Feind” betrachtet, statt als weniger gesundheitsschädigende Alternative zu Tabakzigaretten. Der Gedanke der Harm Reduction scheint bei unseren Politikern immer noch nicht angekommen zu sein.
Auswirkungen des neuen Gesetzes
Was die einzelnen Punkte im Gesetz bedeuten, sind wir weiter oben bereits durchgegangen. Doch wie sieht es mit den Auswirkungen des Gesetzes auf den Markt aus? Und was ändert sich für Konsumenten?
Die einzelnen in dem Gesetzesentwurf genannten Punkte führen zu einigen Unklarheiten. So wird zwar wiederholt von Nachfüllbehältern gesprochen, das ganze wird jedoch nicht spezifiziert. Ob zu den Nachfüllbehältern beispielsweise auch Shortfill oder Longfill Aromen gehören bleibt unklar. Dies wäre entscheidend, da hiervon auch abhängt, ob für neue Produkte die Stillhaltefrist von 6 Monaten gilt. Aktuell unterliegen nikotinhaltige Liquids und Hardware zum Dampfen nach der Eintragung in ein zentrales Register zunächst einer sechsmonatigen Verkaufssperre. Dieser Zeitraum soll genutzt werden, um das jeweilige Produkt zu testen und bei möglichen Gefahren einen Verkaufsstart zu unterbinden.
Sollte diese Sperrfrist auch für Liquids und Aromen ohne Nikotin gelten, würde dies den Deutschen Markt enorm beeinträchtigen. Doch wie sieht es mit den weiteren möglichen Auswirkungen des Gesetzes auf den Markt aus? Und was ändert sich für Konsumenten?
Zum einen kommt vor allem auf die Produzenten viel Aufwand zu. Verpackungen von Produkten müssen geändert, Werbemaßnahmen gestrichen und Vorgaben zur Regulierung eingehalten werden. Und den Mehraufwand bei den Herstellern werden auch Konsumenten spüren - und zwar beim Preis. Wenn beispielsweise auch Liquids ohne Nikotin reguliert werden, führt dies zu jede Menge Verwaltungsaufwand. Und diesen Mehraufwand muss der Hersteller ja irgendwie kompensieren, da er sonst auf Dauer Verlust macht und pleite geht.
Abgesehen vom Geld kann sich auch das ausgedehnte Werbeverbot negativ auswirken. Denn hierdurch wird jedem aktiven Raucher noch stärker die Möglichkeit genommen, das er oder sie von den gesundheitlichen Vorteilen der E-Zigarette erfahren kann.
Alles in allem ist dieser Gesetzentwurf ziemlich ernüchternd und zeigt wieder einmal, dass die Politik bei diesem Thema auf dem Holzweg ist.