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Dampfen am Arbeitsplatz- Was muss ich beachten?

Beitrag aus Aktuelles Für Einsteiger Tipps und Hacks Übersicht
15.05.2023 | Lesedauer: 10 Minuten

Mann sitzt dampfend am Laptop

Rauchen am Arbeitsplatz ist verboten. Geschäftsführer stellen durch das Einhalten dieser Regelung sicher, dass ihre Mitarbeiter keinem Passivrauch ausgesetzt werden und die Raucher sich auf die Arbeit konzentrieren. Für die Pausen stellt der Arbeitgeber meist spezielle Raucherbereiche im Innen- und Außenbereich zur Verfügung. Allerdings lassen sich die aktuellen Regelungen für Zigarettenrauch nicht für das Dampfen am Arbeitsplatz anwenden. Auch wenn der Dampf einer E-Zigarette nicht die gleichen Risiken, wie beim Aktivraucher birgt, stehen Passivraucher dem Dampfer kritisch gegenüber. Daher werden wir in diesem Beitrag ein besonderes Augenmerk auf die Rechtslage legen und erklären, warum die E-Zigarette gewissermaßen eine Sonderstellung im Arbeitsrecht einnimmt. Das Thema scheint von umso höherer Relevanz, da hierzulande mehr als 3 Millionen Menschen Dampfer sind, die von der Zigarette auf die E-Zigarette gewechselt haben. Aber wird Dampfen wirklich anders behandelt als das klassische Rauchen?

Ist Dampfen in Innenräumen erlaubt?

In vielen hochfrequentierten öffentlichen Plätzen ist Dampfen verboten. Ist das nicht der Fall, so müssen Dampfer zumindest damit rechnen, das eine oder andere Augenrollen zu ernten. Da es sich bei der Technologie hinter E-Zigaretten noch um eine relativ neue Erfindung handelt, fallen E-Zigaretten wie auch das Dampfen an sich für gewöhnlich rein rechtlich in einen grauen Bereich. Sie sind zwar nicht explizit verboten, werden aber teilweise trotzdem so behandelt. Ob in einem Innenraum gedampft werden darf, oder nicht, hängt vom jeweiligen Ort ab. Allerdings haben viele Dampfer bereits beobachten können, dass an allen Orten mit Rauchverbot, schnell auch ein Dampfverbot ausgesprochen wird. Auf der sicheren Seite ist man in jedem Fall durch offene Kommunikation. Vor dem Dampfen sollte daher in einem Hotel, einem Restaurant oder einem anderen öffentlichen Ort ein Verantwortlicher nach den Dampfrichtlinien befragt werden. In manchen Fällen bekommt man zuvor auch entsprechende Informationen online.

Rücksichtnahme beim Dampfen

Etwas Empathie hilft hier jedem Dampfer weiter und sorgt gleichzeitig dazu, das Bild von Dampfern in der Öffentlichkeit zu verbessern. Selbst wenn der Dampfer selbst das Dampfen sehr genießt, das ausgewählte E-Liquid super schmeckt und andere Dampfer so gar nicht stören, geht es nicht jedem so. Gerade in geschlossenen Räumen können sich Menschen schnell abgelenkt fühlen, wenn jemand in ihrer Nähe dampft. Ihnen missfällt der Geruch. Natürlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Beisteher über die tatsächlichen Gesundheitsvorteile der E-Zigarette gegenüber der normalen Zigarette aufgeklärt ist. Was da also so streng riecht kann schnell als Gesundheitsrisiko interpretiert werden, womit der Dampfer zum Antagonisten wird. Ob Dampfen also erlaubt ist oder nicht, sollte für den Dampfer eher zweitrangig sein, wenn es um den Griff zur E-Zigarette geht. Vielmehr sollte der Dampfer rücksichtsvoll sein und schauen, dass er beim Dampfen niemanden stört. Es sollte also kein überfüllter oder ohnehin schlecht durchlüfteter oder stickiger Ort zum genussvollen Dampfen gewählt werden. Sind Konflikte nicht vermeidbar,  sollte man als Dampfer nicht die Konfrontation suchen. Da im Rahmen des Dampfens bislang keine einheitliche Rechtslage herrscht, sollte besonnen mit dem Thema umgegangen werden, um möglichen Hasstiraden gegen Dampfer entgegenzuwirken. Unser Tipp: Stört sich jemand am Dampfen, wirkt nichts besser, als eine ernst gemeinte Entschuldigung sowie der Rückzug an einen für das Dampfen besser geeigneten Ort. Auf diese Weise sollten alle Parteien zufriedengestellt sein.

Die E-Zigarette am Arbeitsplatz – Erlaubt oder verboten?

Ob das Dampfen bei der Arbeit erlaubt ist, oder nicht, lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückbrechen. Ist Dampfen vor Ort generell in öffentlichen Gebäuden erlaubt? Wie sind die Regelungen dazu am Arbeitsplatz? Wie schon zuvor, hilft es, einfach mal nachzufragen. Kompromisse lassen sich immer finden. Größere Firmen haben vielleicht sogar einen Extrabereich nur für Dampfer, damit diese zumindest dem Zigarettenrauch in der Raucherzone ausweichen können. In manchen Fällen, auch wenn diese eher die Ausnahme ausmachen dürften, ist das Dampfen im Büro oder am Arbeitsplatz erlaubt. Aber selbst wenn man hier die Risiken beiseitelässt, die eventuell durch Passivdampf für Mitarbeiter entstehen, nehmen viele Menschen Dampfen als ablenkend oder zumindest nervend an. Während einem selbst das Lieblings-Liquid mit dem dunklen Kaffee-Aroma hervorragend schmeckt, kann es für andere eher unangenehm sein. Füllt sich der Raum erstmal mit dem Aroma, ist Ärger vorprogrammiert. Sollten sich Nichtraucher durch den Dampfer so gestört fühlen, hat der Arbeitgeber immer noch ein Bestimmungsrecht, welches er ausüben kann, wenn es um die betrieblichen Belange geht. Daher kann gegenüber seinen Mitarbeitern ein allgemeingültiges Verbot ausgesprochen werden. Ist das Dampfen jedoch erlaubt, sollte sich der Dampfer trotzdem informieren, welches Verhalten von ihm erwünscht ist. Von den Mitarbeitern wird sicherlich früher oder später nach gewissen Verhaltensrichtlinien verlangt, sodass beispielsweise auf gewisse Geschmäcker verzichtet werden muss. Befasst man sich direkt mit dieser Thematik, erspart man sich im Nachhinein höchstwahrscheinlich einigen Ärger. Ist Dampfen am Arbeitsplatz verboten und man sollte das Vapen tunlichst unterlassen. Zwar bietet Stealth Vaping einige Möglichkeiten, um ungesehen und unbemerkt zu dampfen, allerdings ist es das häufig nicht wert. Auch wenn viele Regeln einem ungerechtfertigt vorkommen, sollte man seinen Job nicht aufs Spiel lassen. Auch wenn die E-Zigarette häufig so beworben wird, dass sie das Rauchen allerorts möglich macht, so hat doch auch das klare Grenzen.

Die Gesetzeslage zum Dampfen am Arbeitsplatz

Derzeit existiert noch keine einheitliche Gesetzgebung, die sich zugunsten von oder gegen Dampfer ausspricht und die Nutzung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz betrifft. Weiter können die Regelungen zum Schutz vor Passivrauch (Nichtraucherschutz), die sich in der Arbeitsstättenverordnung finden, nicht auf das Dampfen übertragen werden. Hier bezieht man sich ausschließlich auf Tabakrauch, welcher beim Verdampfen von E-Liquid nicht involviert ist. Am Ende liegt die individuelle Entscheidung über das Dampfen also beim Arbeitgeber. Wird man mit der Anfrage eines Dampfers konfrontiert, muss meist ein Kompromiss gefunden werden, der sowohl Dampfer, als auch Nicht-Dampfer zufriedenstellt. Ein generelles Dampfverbot ist da selten die richtige Wahl. Allerdings kann auch eine nicht durchdachte Erlaubnis zu Problemen führen.

Beschränktes Dampfen erlauben

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, seinen Mitarbeitern einen rauchfreien Arbeitsplatz bereitzustellen. Davon profitieren auch Dampfer, die oft besser als andere wissen, welche Gefahr vom Passivrauch ausgeht. Wenn diese aber nun ungestraft ganze Büroräume mit süßlich-dichtem Dampf füllen, ist auch das keine gute Lösung. Dampfen mag deutlich weniger schädlich sein, als Rauchen, trotzdem ist immer noch eine gewisse Rücksichtnahme erforderlich. Eine gute Idee ist es daher, mit dem Dampfen ähnlich zu verfahren, wie beim Rauchen. Bestimmte Räume oder Bereiche können für das Dampfen vorgesehen werden, sodass sich Dampfer wie auch Raucher in ihren Pausen hierher zurückziehen können.

Die Bedeutung für Dampfer bei der Arbeit

Da es derzeit noch keine gültigen Vorschriften zum Umgang mit der E-Zigarette gibt, sehen es manche Dampfer als ihr Selbstbestimmungsrecht dann und dort zu dampfen, wo es ihnen gefällt. Das geht allerdings nur solange gut, bis ein innerbetriebliches Verbot ausgesprochen wird. Dies ist zum Beispiel dann zulässig, wenn es um betriebliche Belange geht, das Dampfen also dem Betrieb schadet. Der Fall ist das zum Beispiel, wenn in Verkaufsräumen oder Restaurants gedampft wird. Aber auch in Büros, wenn sich genügend Mitarbeiter vom Dampf abgelenkt oder gestört fühlen, naht sicherlich schon bald das Verbot für E-Zigaretten am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber braucht zwar einen guten Grund, um E-Zigaretten zu verbieten, allerdings ist dieser bei allzu aufdringlichem Dampfen nicht schwer zu finden. Als Dampfer sollte man daher nicht auf eigene Faust und ohne Absprachen Entscheidungen fällen. Am Ende ist es nicht nur im Sinne eines jeden Mitarbeiters, sondern auch im Sinne des Geschäftsführers, eine gute Leistung sowie ein angenehmes Betriebsklima zu erzeugen. Das verlangt oft nach einem Kompromiss, der alle Parteien zufriedensteht. Innerbetriebliche Dampferrichtlinien können beispielsweise in einer Betriebsvereinbarung niedergeschrieben werden.

Arbeitszeitbetrug durch Zeitverlust beim Dampfen?

Ein häufig genutztes Argument von Dampfgegnern, die mit unhaltbaren Vorwürfen der Gesundheitsgefahr durch Passivdampf nicht weitergekommen sind, ist das des Zeitverlustes. Dampfer seien so durch das ständige Dampfen nicht in der Lage, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einzuhalten. Anwendbar ist allerdings auch dieser Vorwurf nicht wirklich. In der heutigen Zeit basieren die meisten Arbeitsmodelle auf einer Vertrauensarbeitszeit. Das bedeutet, dass von Arbeitern erwartet wird, ihre Arbeit zu erledigen. Ob sie dabei trödeln oder besonders schnell arbeiten, ist ihnen überlassen, solange der Job erledigt wird. Ein Mitarbeiter, der beim Dampfen seinen Job erledigt, bringt seinem Arbeitgeber immer noch den erwarteten Profit ein. Das Dampfen während der Arbeitszeit kann damit nicht als Verstoß gegen den Arbeitsvertrag angesehen werden.

Ein Lösungsmodell

Eine Möglichkeit, die sich in vielen Betrieben eignet, wäre eine räumliche Trennung von Dampfern und Nicht-Dampfern. Einfach ist das allerdings nicht. Da Dampfer faktisch als Nichtraucher gelten und auch als solche zu behandeln sind, können sie nicht einfach auf Raucherräume verwiesen werden. Hier greift dann doch der Nichtraucherschutz. Für Geschäftsführer bedeutet das also, dass eine weitere Örtlichkeit gefunden werden muss.

Dampfen am Arbeitsplatz verboten – Was nun?

Wurde nach langen Diskussionen am Arbeitsplatz nun doch ein striktes Dampfverbot erhängt, kann das frustrierend und ärgerlich sein. Allerdings gibt es auch hier Möglichkeiten, um damit umzugehen. Für Dampfer bedeutet das für gewöhnlich den Gang vor die Tür. Ob nun in einem ausgewiesenen Raucherbereich oder bei einem kurzen Spaziergang, wer seine Aktivitäten abseits des Firmengeländes verlegt, der hat auch keinen Regelverstoß zu befürchten. Meist findet sich auch an der frischen Luft ein angenehmes Plätzchen, an dem man gern dampft. Immerhin entgeht man hier dann auch dem Augenrollen oder Kommentaren von Kollegen.

Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt - Was nun?

Hat der Geschäftsführer erst einmal eine klare Entscheidung gefällt und das Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt, ist man schnell gewillt, das auch entsprechend auszunutzen. Immerhin bedeutet die Erlaubnis ja, dass so viel gedampft werden darf, wie man möchte. Trotzdem sollte die Erlaubnis nicht schamlos ausgenutzt werden. Mehr denn je muss man durch rücksichtsvolles Verhalten und Etikette unter Beweis stellen, dass die richtige Entscheidung seitens der Geschäftsführung gefällt wurde. Nur weil es grundsätzlich erlaubt ist, so viel zu dampfen, wie man möchte, sollte diese Regelung nicht ausgereizt werden. Vielmehr wird von Kollegen untereinander die Rücksichtnahme auf die Passivraucher auch anerkannt. Jeder hätte gern ein angenehmes Betriebsklima. Hält man die folgenden Tipps ein, steht dem nichts mehr im Wege. Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine Tugend. Indem man seinen Gegenüber nicht direkt ins Gesicht pustet, bleibt einem auch viel Ärger erspart. Weiterhin sollten Liquids mit strengen Aromen vermieden werden, damit es von den anderen wenn überhaupt nur subtil wahrgenommen werden kann. Hält man sich an ein paar grundlegende Empfehlungen, kann auf diese Weise ein positiver Effekt auf die Wahrnehmung von Dampfern erzeugt werden. Haben die Mitarbeiter erst einmal den Eindruck gewonnen, dass es den Dampfern wichtig ist, Rücksicht zu nehmen und nicht zu dampfen, falls es irgendjemanden stört, sind diese in Zukunft auch deutlich eher bereit, über kleine Unstimmigkeiten hinwegzusehen oder eine konstruktive Diskussion zu führen, statt direkt eine Beschwerde in der Chefetage beitgeber einzureichen.

Es kann schwierig sein, eine Lösung für das Problem des Dampfens am Arbeitsplatz zu finden. Ist es einem als Arbeitnehmer aber wichtig, auch im Büro hin und wieder die E-Zigarette nutzen zu können, sollte das auch kommuniziert werden. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber und betroffenen Mitarbeitern findet sich bestimmt ein Kompromiss, mit dem alle zufrieden sind. Darauf, auf seinem Recht zu beharren und so lange exzessiv zu dampfen, bis ein finales Dampf-Verbot ausgesprochen wird, sollte man verzichten. Auch wenn sich der Nichtraucherschutz derzeit noch nicht auf E-Zigaretten und Dampfen erstreckt, kann sich das in Zukunft auch schnell ändern. Das Verhalten von Dampfern heute hat dann womöglich einen großen Einfluss darauf, was Dampfern in Zukunft erlaubt ist und was grundsätzlich verboten sein wird. Rücksichtnahme und ein wenig aneckendes Verhalten sind daher in jedem Fall empfohlen.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag dem einen oder anderen Dampfer weiterhelfen konnten. Sollten noch Fragen offen sein, können diese gern über unsere Kontaktmöglichkeiten gestellt werden.