Der Finanzausschuss der aktuellen Regierung aus SPD und der CDU/CSU-Fraktion hat sich endgültig geeinigt: Die günstigen Preise sind wohl demnächst Geschichte. Auf Liquids und Nikotinshots kommen in Zukunft schlappe 3,20€ an Steuern oben drauf – und das unabhängig von der Nikotinstärke.
Doch kein Grund zur Panik: Eine Verfassungsbeschwerde ist eingelegt und auch wenn die Steuer dann endgültig nicht mehr aufzuhalten ist, wird die Vaping Community das Ganze schon verkraften. Immerhin ist noch nicht hundertprozentig klar, wie die Steuer im Einzelnen aussehen wird. Was bisher bereits bekannt ist und was das für dich als Dampfer konkret bedeutet, erfährst du im Folgenden.
Der Entschluss zur Liquidsteuer: Das ist neu am verabschiedeten Gesetzesentwurf
Nachdem die gesamte Vaping Community in Schockstarre geraten war, als es hieß, Liquids sollen in Zukunft pro Milligramm Nikotin besteuert werden, ist dieser Antrag mittlerweile vom Tisch. Doch Entwarnung gibt es dennoch nicht: Union und SPD haben sich nun doch auf eine Liquidsteuer geeinigt, die allerdings statt des Nikotingehaltes nun die Menge an Flüssigkeit als Bemessungsgrundlage heranzieht.
Das Unverständliche dabei: Auch nikotinfreie Liquids sollen als sogenannte “Substitute für Tabakwaren“ mitbesteuert werden, was die Gesetzesbegründung der Prävention vor dem gesundheitsschädlichen Tabakkonsum ad absurdum führt.
Sollen in Zukunft etwa auch Sonnenblumenkerne stärker versteuert werden, weil sie für viele ehemalige Raucher als beliebter Ersatz für das Verlangen nach Zigarettenkonsum herhalten? Dampfen ist eben kein Einstieg zum Rauchen, sondern die Alternative schlechthin, um damit aufzuhören (mehr dazu erfährst du in unserem Blog-Beitrag “Was ist dran am Gateway-Effekt?”). Doch durch eine pauschale Besteuerung aller Liquids nimmt man Umsteigern jede Möglichkeit, die Nikotinstärke sukzessive auf ein Minimum zu reduzieren und Raucher so nach und nach vom Nikotin zu entwöhnen.
Steht diese Liquidsteuer den gesundheitspolitischen Zielen, mehr Leute vom Rauchen zu befreien, nicht ganz klar im Weg? Antwort: Ja! Doch statt nun das Handtuch zu werfen und zu verzweifeln, sollten wir besser zunächst einmal einen nüchternen Blick auf die konkreten Zahlen werfen.
Klartext: So teuer wird das Dampfen
Was heißt das Ganze jetzt in Zahlen? Wie teuer wird Dampfen in Zukunft? Wir haben konkrete Antworten auf deine Fragen.
Zunächst einmal ist anzumerken, dass wohl alle für den Konsum in E-Zigaretten verwendbaren Flüssigkeiten von der Steuer erfasst sein werden, also auf jeden Fall:
- Shortfills
- Longfills
- Nikotinshots
Aber an alle Selbstmischer: keine Panik! Ob auch auf Aromen und Basen eine Steuer anfallen wird, steht entgegen einiger Berichte noch nicht ganz fest. Selbst wenn Basen zwar besteuert werden sollten, besteht immer noch die Möglichkeit, die beiden Inhaltsstoffe PG (Propylenglykol) und VG (pflanzliches Glycerin) einfach seperat zu erwerben. Diese werden ganz sicher nicht unter die Liquidsteuer fallen, womit also alle Selbstmischer erst einmal tief durchatmen können, die wahrscheinlich bei den beschworenen Preiserhöhungen von Basen schon die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wollten.
Die Besteuerung beginnt mit 16 Cent pro Milliliter im Juli 2022 und soll in vier Schritten bis 2026 dann jeweils zum Jahresbeginn auf 32 Cent pro Milliliter erhöht werden. Konkret fallen auf ein 10 ml Liquid also:
- 1,60 € ab dem 1.7.2022,
- 2,- € ab 2023,
- 2,60 € ab 2025 und
- 3,20 € ab 2026.
Was wohl ziemlich sicher wegen der drastischen Preiserhöhung vom Markt verschwinden wird, sind Shortfills. Doch so ist das nunmal mit den Märkten, sie verändern sich ständig. So lag der Preis für Liquids 2014 auch noch bei ca. 7-8 Euro, also beinahe doppelt so viel wie heute. Die Steuer ist vielleicht nicht optimal, doch sie wird die Branche gut anpassen. In den letzten Jahren haben wir immer wieder beweisen können, mit welcher Dynamik die Dampfer Community es schafft unwahre Tatsachenbehauptungen, wie dem wissenschaftlich widerlegten “Gateway-Effekt”, Maßnahmen wie dem E-Zigaretten-Werbeverbot oder anderen Steinen, die uns in den Weg gelegt werden, aus dem Weg zu räumen.
Unsere Chance: die Verfassungsbeschwerde der BfTG
Der Händlerverband “Bündnis für Tabakfreien Genuss” – kurz BfTG – veröffentlichte ein Statement, in dem es hieß, dass man plane, das kommende Gesetz mit einer Verfassungsbeschwerde anzufechten.
Bereits vor dem Entschluss hatte sich das BfTG in einer 19-seitigen Stellungnahme zu der unverhältnismäßigen Ungleichbehandlung, massiven Preiserhöhungen von E-Liquids und dem lediglich moderaten Preisanstieg herkömmlicher Tabakwaren geäußert. Dabei prangerte der Branchenverband unter anderem die Nichtbeachtung wichtiger wissenschaftlicher Erkenntnisse, ein vorschnelles Handeln im Hinblick auf die ohnehin anstehende Tabaksteuer-EU-Richtlinie sowie Fehleinschätzungen und -berechnungen an.
Zieht man all diese Punkte in Betracht, bleibt auf jeden Fall Hoffnung in unseren Rechtsstaat in Form des Bundesverfassungsgerichts, das Unrecht anzuerkennen und dementsprechend das Gesetz als verfassungswidrig zu erklären. Auch sonst werden derzeit immer mehr Medien auf das geplante Tabaksteuer-Modernisierungsgesetz aufmerksam. Die Süddeutsche, FAZ, Handelsblatt und viele weitere renommierte Zeitschriften berichteten von dem Vorhaben der BfTG und wiesen auf die wissenschaftliche Studienlage zum Thema hin.
Es sieht also so aus, als würde die aktuelle Lage die Aufmerksamkeit von mehr und mehr Personen auf sich ziehen, die sich auf die Seite der Vaping Community schlagen könnten. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Das Wichtigste noch einmal zusammengefasst
Kurz: Die Situation ist vielleicht nicht optimal, aber wir von DampftBeiDir sehen das Glas, beziehungsweise das Liquidfläschchen, lieber halb voll. Etwas Optimismus kann unserer jungen Branche mit Sicherheit nicht schaden.
Wer bei dem vielen Hin und Her der letzten Wochen noch nicht so ganz den Durchblick behält, für den bieten wir hier nochmal das Wichtigste auf einen Blick:
- Eine Liquidsteuer nach Nikotingehalt wird nicht kommen.
- Jetzt wurde jedoch eine Besteuerung nach Flüssigkeitsmenge beschlossen, die auch nikotinfreie Liquids umfasst.
- Ob Aromen und Basen betroffen sind, steht nicht zu 100% fest, Basen wird man jedenfalls weiterhin günstig erwerben können.
- Das BfTG hat bereits angekündigt, gegen das geplante Gesetz Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Uns bleibt nur, nach vorne zu blicken und die Daumen zu drücken, dass die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird. Das Gesetz soll zum Glück erst im Sommer nächsten Jahres in Kraft treten. Bis dahin heißt es erst einmal zurücklehnen und die günstigen Preise genießen. Wir halten dich in der Zeit mit allen wichtigsten Infos und News zur Liquidsteuer sowie weiteren Themen rund um das Dampfen up-to-date.